Was tun bei Kontosperrung wegen eines Geldwäscheverdachts?

Was tun bei Kontosperrung wegen eines Geldwäscheverdachts – ViaBuy Bank / Crosscard S.A. – Im Interview mit Valentin Markus Schulte, Volkswirt und Stud. jur.

Die europäische Zusammenarbeit macht es Verbrauchern und Unternehmern sehr leicht auch staatenübergreifend im gemeinsamen Wirtschaftsraum miteinander Geschäfte zu betreiben.

Oft werden Girokonten wegen eines Geldwäsche Verdachts gesperrt und gekündigt. Verbrauchern drohen Kosten und Nachteile, hinzu kommt das Problem, dass deutschen Verbrauchern bei europäischen Banken oft der zuständige Ansprechpartner unbekannt ist. Interview mit Valentin Markus Schulte, Volkswirt und Stud. iur. bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte, Berlin.

ABOWI: Guten Tag, Herr Schulte, bitte erklären Sie kurz, was ist Geldwäsche überhaupt?

Valentin Markus Schulte: Von Geldwäsche spricht man, wenn illegal erwirtschaftetes Geld in den legalen Geldkreislauf eingebracht wird. Es handelt sich hierbei gem. § 261 StGB um eine Straftat.

ABOWI: Wozu wird Geldwäsche betrieben?

Valentin Markus Schulte: Die Herkunft der Gelder soll verschleiert werden. Hierdurch wird es der Strafverfolgung erschwert, die Gelder kriminellen Aktivitäten zuzuordnen.

ABOWI: Konkret möchten wir nun über eine Kontosperrung bei der Crosscard S.A. sprechen. Diese luxemburgische Bank betreibt unter dem Namen Viabuy geschäftliche Aktivitäten. Wie kommt es dazu, dass deutsche Staatsbürger Konten in Luxemburg besitzen?

Valentin Markus Schulte: Dies kann mehrere Gründe haben. Zum einen steht es Bürgern der europäischen Union frei auch Konten in anderen Mitgliedstaaten zu führen, zum anderen ist dieser Weg natürlich auch andersherum gegeben. Europäische Unternehmen dürfen Ihre Produkte in der gesamten EU vertreibe und bewerben.

ABOWI: Was passiert, wenn eine luxemburgische Bank einen Geldwäscheverdacht hat und woran wird dieser Verdacht festgemacht?

Valentin Markus Schulte / Kanzlei Dr. Thomas SchulteValentin Markus Schulte: Das Konto wird eingefroren und der Verdacht an den zuständigen Geldwäschebeauftragten in Luxemburg weitergegeben. Die Verdachtsmomente werden heute meist von Algorithmen getroffen. Beispiele hierfür sind große Bargeldeinzahlungen oder verdächtiger Zahlungsverkehr mit Dritten.

ABOWI: Was können Betroffene nach einer Kontosperrung tun?

Valentin Markus Schulte: Betroffene sind meist sehr geschockt, wenn es beispielsweise an der Tankstelle dazu kommt, dass die Kreditkarte nicht mehr funktioniert. Sie sollten nun zeitnah einen Rechtsanwalt mandatieren, der Kontakt mit der Bank aufnimmt und nach § 9-3 des luxemburgischen Anti Geldwäschegesetzes Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Dies wird dann an das zuständige Gericht weitergeleitet, welches die Entscheidung dann überprüfen wird.

ABOWI: Wie fallen diese Entscheidungen üblicherweise auf?

Valentin Markus Schulte: Erfahrungsgemäß reagieren die Banken und der Geldwäschebeauftragte regelmäßig über. Es werden lieber zuviele als zuwenig Konten gesperrt. In den meisten Fällen ist der Verdacht völlig unbegründet und das Gericht hebt die Sperrung zeitnah wieder auf, das Geld kann ausgezahlt werden.

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
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