Kleinanlegerschutzgesetz – wichtig, dass es kommt, sagt Thomas Bremer von diebewertung.de – Warum eine Ausnahme für Crowdfunding???
Überfällig ist dieses Gesetz nicht erst seit den Pleiten von Infinus und Prokon. Überfällig ist eine vernünftige Regulierung des grauen Kapitalmarktes schon seit über 10 Jahren, denn der BaFin sind Auswüchse auf diesem Markt natürlich bekannt. Nur ein vernünftiges Gesetz gibt der BaFin die Möglichkeit, rechtzeitig einzugreifen, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“. Wichtig aus der Sicht von Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig wäre es, dass grundsätzlich alle Produkte, die Anlegern angeboten werden, der BaFin gemeldet werden müssen. Nur wenn dies umgesetzt wird, so Thomas Bremer, weiss die BaFin rechtzeitig, was da auf dem Markt wirklich los ist, welche Produktwelle gerade anrollt. Sonst, so Bremer, wird die BaFin schnell auch mal überrollt. Jede Anmeldung sollte bei der BaFin gebührenpflichtig registriert werden, damit wäre das Prozedere dann für die BaFin auch kostenneutral. Nicht nachvollziehbar ist für Thomas Bremer, dass man für Crowdfunding Plattformen eine Ausnahme machen will. Warum eigentlich? Gerade hier stecken für Thomas Bremer mit die größten Gefahren des Kapitalverlustes für den Anleger. Muss man die Herstellung eines Kartoffelsalates mit 50.000 Euro unterstützen?
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